ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkaufsbedingungen

Mit der Bestellung erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen an. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge nehmen wir zu den zur Zeit der Bestellung gültigen Preisen an. Wir sind berechtigt bei Preiserhöhungen der Lieferwerke, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen.

 

Lieferung

Die Gefahr für die Sendungen geht beim Verlassen der Beladestelle auf den Besteller über. Lieferung frei Baustelle, bedeutet Anlieferung zu ebener Erde.

Lieferfristen

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Zahlungen

Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der zuständigen Landeszentralbank zu berechnen. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so werden unsere Forderungen sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Mängelrügen

Handelsübliche, geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität und der Farbe dürfen nicht beanstandet werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gewährleistungsfristen

Beim Verkauf von Neuprodukten an Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Beim Verkauf von gebrauchten Produkten an Unternehmer wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Beim Verkauf von gebrauchten Produkten an Privatpersonen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand für Uttenreuth ist Erlangen, für Gera Gera, für Jena Stadtroda.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt, für den folgenden Bedingungen gelten:

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den jeweiligen Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Waren im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiter veräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  3. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einzugsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen uns und dem Bestellers vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  4. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
  5. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum wert der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
  6. Wir verpflichten uns, auf Anforderungen die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
  7. Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, dass wir aus diesen Wechseln nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Besteller werden eingehende Wechsel hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der Besteller verwahrt die indossierten Wechsel für uns.

 

Waren-Rücklieferungen

Waren-Rücklieferungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich, unter Angabe der Rechnungs-Nr. mit der die Belieferung berechnet worden ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Nettowarenwertes erhoben. Entstehen höhere Kosten von seiten des Lieferwerkes, so sind wir berechtigt diese Kosten weiter zu berechnen.